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Gesetzesänderungen

Edit: mein Artikel ist inhaltlich falsch. Die Änderungen der ADAC-Bedingungen bringen entgegen meiner Behauptung keine Nachteile für den Verbraucher, wie  “Kommilitone” in seinem Kommentar zu diesem Beitrag erläutert.

Wegen der Änderungen am Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wird man als Versicherungsnehmer zur Zeit mit Schreiben der Versicherer beglückt, die einem Änderungen der Versicherungsbedingungen mitteilen wollen müssen. Auch die Versicherungsnehmer des ADAC-Auslands-Krankenschutz erhielten vor kurzem ein Schreiben. Und zwar ein solches (Hervorhebungen wie im Original):

Anpassung Ihrer Versicherungsbedingungen zum 01.01.2009 aufgrund des neuen Versicherungsvertragsgesetzes

Sehr geehrter xyz,

der Gesetzgeber hat das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) grundlegend reformiert und an die heutigen Bedürfnisse der Verbraucher angepasst. Ziel der Reform war die Stellung des Verbrauchers zu stärken. Kurz gesagt: Das neue VVG bringt für Sie nur Vorteile. Es war uns deshalb besonders wichtig, diese für Sie vorteilhaften Regelungen in neue Versicherungsbedingungen einzuarbeiten.

Sie haben Ihren Vertrag noch unter der Geltung des alten VVG abgeschlossen. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber dem Versicherer die Möglichkeit eingeräumt, die bestehenden Versicherungsbedingungen an das neue VVG anzupassen und zu ändern.

Wir haben in beigefügter Änderungsmitteilung die alten und neuen Regelungen in den Versicherungsbedingungen gegenübergestellt. Die Neuerungen sind farblich markiert.

Bitte legen Sie die Änderungsmitteilung mit den neuen Vertragsbestimmungen zu Ihren Versicherungsunterlagen. Die neuen Bedingungen finden ab dem 01.01.2009 Anwendung. Im Übrigen bleibt Ihr Versicherungsschutz unverändert.

Falls Sie Fragen haben, können Sie uns gerne Mo-Fr von 8-18 Uhr unter der Servicenummer 0180 5 10 11 12 anrufen. (14 Cent/Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG. Preise aus anderen Fest- oder Mobilfunknetzen können abweichen.)

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADAC-Mitgliederservice

Klingt gar nicht so schlecht. Extrahieren wir kurz die Informationen, die das Schreiben liefert:

  1. Das VVG wurde geändert
  2. Ziel der Änderungen: Verbraucher stärken
  3. Weil das das Ziel war, bringt das neue VVG nur Vorteile
  4. Darum war es wichtig, die neuen Regelungen in die ADAC-Bedingungen einzuarbeiten

Was interessieren mich die Ziele einer Gesetzesänderung in dem Zusammenhang? Entscheidend ist doch, was für mich dabei rauskommt. Ok, der ADAC suggeriert, dass das neue VVG dem Kunden nur Vorteile bringt. Ein Blick in Wikipedia scheint das durchaus zu bestätigen. Gleichzeitig erweckt das Schreiben den Eindruck, auch die Änderungen in den ADAC-Bedingungen seien ausschließlich zu Gunsten des Versicherungsnehmers.

Es gibt insgesamt 6 Punkte, in denen ADAC-Bedingungen verändert wurden. An einer Stelle ist lediglich ein Paragrafenverweis angepasst worden. Drei der Änderungen sind tatsächlich verbraucherfreundlich: sie betreffen den Gerichtsstand, der jetzt auch der Wohnort des Versicherungsnehmers sein kann, die Rückzahlung bei einer Kündigung, die jetzt auch an den Versicherungsnehmers gezahlt werden muss und die “Alles-oder-Nichts”-Klausel, die gemäß den VVG-Änderungen angepasst wurde.

Zwei der Änderungen betreffen die Auskunftspflichten diverser Stellen. Der Versicherungsnehmer soll jetzt mehr Stellen von der Schweigepflicht entbinden. Ob diese Änderung auf die Änderungen des VVG zurückzuführen sind, ist mir nicht bekannt, es handelt sich aber nicht um eine Verbesserung für den Versicherungsnehmer, sondern höchstens um eine Arbeitserleichterung für den Versicherer und schlimmsten um ein Datenschutzproblem für den Versicherten. Und das, obwohl im Anschreiben doch nur Verbesserungen in Aussicht gestellt werden…

ADAC

ADAC

6 Kommentare

  1. Die Entbindung von der Schweigepflicht war auch schon vorher recht tricky.

    Wer z.B. ausgemustert wurde, diese Gründe aber in der Unfallversicherung nicht angab, machte sich strafbar [edit StFeder: zu “strafbar” siehe Kommentar von “Jonas”], weil die BW weiß alles und vor allem für gaaaaaaanz lange!!! Zum Vorteil für Dich wurde nun Dein Einspruch, Du hast also die Selbstbestimmung über Deine zu erhebenen Daten (bis auf die BW, da darfst Du noch nicht einmal selbst in die Krankenakte schauen).

    Auch §8 ist für Dich von Vorteil. Vorher musstest Du Dich durch die Instanzen klagen, wenn Du z.B. die Befunde des Proktologen oder des Urologen der Versicherung wegen eines abgerissenen Fingers nicht zur Verfügung stellen wolltest. Die Versicherungspflicht gilt nun auch, wenn Du nachweisen kannst, dass urologische und proktologische Befunde nichts mit dem Unfall Deines Fingers zu tun haben und Du somit diese Fachärzte nicht von der Schweigepflicht befreist – vorher zahlten die Versicherungen einfach nicht und/oder warteten einfach den Prozess ab. Auch hier hast Du nun mehr Kontrolle über Versicherungsleistung und Datenerhebung – also insofern ebenfalls ein Vorteil.

    Negatives kann ich in den von Dir aufgeführten Punkten nicht erkennen. Sorry!

    LG

  2. Auweia, streiche Tatbestand des abgerissenen Fingers – setze Tatbestand des ausgestochenen Auges.

    Das kann man sonst falsch und nicht jugendfrei verstehen…

  3. Jep, nicht strafbar… kleiner Irrtum meinerseits, dachte, dass es sich bei Verträgen um eidesstattliche Erklärungen handelt. Ist ja doch nicht so.

    und was die Gedanken angeht … man muss ja heut’ an alles denken

  4. Ja, hast Du wohl Recht. Peinlich für mich dabei ist nur, dass ich Unrecht habe und mein ganzer Beitrag keinen Sinn macht… Ob ich den vielleicht komplett entfernen sollte…?

    Wenigstens wieder was dazu gelernt

  5. Nö, nicht entfernen. Irren ist doch menschlich.

    Außerdem war’s ja nicht bösartig von Dir gemeint. Als ADAC’ler sollte man sich vielleicht überlegen, ob man die Verbesserungen nicht noch besser erläutert, damit auch alle von den Verbesserungen überzeugt sind.

    LG

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