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Tanzen an Erft und Rur2. Anlauf

Nachdem das letzte Turnier unserer Veranstaltergemeinschaft als mäßig erfolgreich in Hinblick auf Organisation, Besucheranzahl, Räumlichkeit und Gewinn bezeichnet werden kann, haben wir uns dieses Jahr für eine andere Location entschieden. Das Turnier “Tanzen an Erft und Rur” (TaEuR) wird dieses Jahr nicht in Liblar sondern in Schmidt stattfinden! Das heißt für uns: vor allem Arbeit, aber auch Werbung. In Kürze mehr dazu…

Ansichtssache

Definition “Kind” gemäß §1 Abs. 1 JuSchG:

Im Sinne dieses Gesetzes sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind.

Definition “Kind” gemäß §2 JArbSchG:

Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.

Definition “Kind” gemäß der Kinderrechtskonventionen der UNO:

Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.

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